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Auswirkungen der
Finanzmarktkrise bzw. der Staatskrise im Euroraum auf das Psychotherapeutenversorgungswerk Aus gegebenem Anlass möchten wir Sie über
die aktuelle Situation der Kapitalanlagen des Psychotherapeutenversorgungswerks
(PVW) informieren. Nettorendite Die Nettorendite des PVW lag in 2009 und
liegt bis heute deutlich über unserem Rechnungszins von 3,5%. Die in 2009 und
2010 getätigten Kapitalanlagen weisen eine Rendite von teilweise deutlich
über 4,00% aus. Die Erträge, die erforderlich sind, um unsere Rentenzusagen
erfüllen zu können, werden damit nachhaltig erzielt. Kursgewinne
und Kursverluste Die Entwicklungen an den Kapitalmärkten
haben wir zur Umschichtung unserer Kapitalanlagen genutzt. In 2009 haben
wir ca. € 900.000 und in 2010 bis heute
ca. € 1.500.000 Kursgewinne realisiert, insgesamt ca. € 2.500.000. Dieser
Betrag bildet damit eine erhebliche Reserve für alle Eventualitäten. Mit den
vorgenommenen Verkäufen von Unternehmensanleihen und den Umschichtungen in
Schuldscheindarlehen von Banken, die von den Sicherungseinrichtungen der
jeweiligen Institutsgruppe garantiert werden, haben wir unsere sicherheitsorientierte
Anlagepolitik konsequent fortgesetzt. Stille
Lasten und Stille Reserven Zum 31.03.2010 weist unser
Kapitalanlagebestand unrealisierte Buchverluste von ca. € 220.000
und unrealisierte Buchgewinne von ca. € 1.800.000 aus. Es ergibt sich daraus
ein positiver Saldo von ca. € 1.580.000. Risiken
und Problemlagen Das PVW hat - wie viele institutionelle
Anleger (Banken, Versicherungen, Pensionskassen und Versorgungswerke) auch - in
Staatsanleihen aus dem Euroraum investiert. In einer griechischen
Staatsanleihe sind wir mit ca. 2% unserer Kapitalanlagen engagiert. Bei einem
Verkauf zum heutigen Tageskurs würden wir einen Kursverlust von ca. € 300.000
realisieren, der aber durch unsere Reserven gedeckt wäre. Bei den weiter
gehaltenen Staatsanleihen sind die aktuellen Börsenkurse höher als unsere
Einstandskurse. Einen konkreten Ausfall erwarten wir zum heutigen Zeitpunkt
weder bei der Griechenland-Anleihe noch bei den weiteren gehaltenen
Staatsanleihen. Die von den Euro - Regierungen beschlossenen Maßnahmen und
die von der europäischen Zentralbank getätigten Käufe von Staatsanleihen (insbesondere
von Griechenland und Portugal) zeigen erste Wirkungen an den Märkten. Jahresergebnisse
2009 und 2010 Für das Jahr 2009 werden wir
voraussichtlich das beste Ergebnis seit Bestehen des PVW ausweisen. Für das
Jahr 2010 gehen wir zuversichtlich davon aus, dass wir von Ausfällen verschont
bleiben und ein ähnlich gutes Ergebnis wie 2009 vorlegen können. Ausblick In diesen schwierigen Zeiten werden wir
unsere konservative Anlagepolitik fortsetzen, um auch in Zukunft Ergebnisse
erzielen zu können, die es ermöglichen, an unserem Rechnungszins von 3,5%
festhalten und darüber hinaus eine höhere Rendite erwirtschaften zu können. 20.05.2010
Mit der Novellierung des
Niedersächsischen Heilkammergesetzes am 19.12.2003 hat Niedersachsen als
erstes Bundesland die Teilrechtsfähigkeit für seine berufsständischen
Versorgungswerke erreicht. Für das PVW bedeutet dies, dass es im
Rechtsverkehr unter seinem eigenen Namen handeln, klagen und verklagt werden
kann. Es verwaltet ein eigenes Vermögen, das ausschließlich für gesetzliche
und satzungsmäßige Aufgaben verwendet wird und das für Verbindlichkeiten der
PKN nicht haftet. Teilrechtsfähigkeit bedeutet weiterhin, dass für fast alle
das PVW betreffenden Fragen der Verwaltungsrat bzw. die
Delegiertenversammlung des PVW zuständig ist, wobei sich, bis auf die drei
externen Mitglieder des Verwaltungsrats, beide Gremien aus Vertretern bzw.
Delegierten der dem PVW angehörenden Landeskammern zusammensetzen. Lediglich
die Modifizierung der Satzung und Wahlordnung des PVW bedurfte noch der
Zustimmung der Kammerversammlung der PKN. Mit In-Kraft-Treten der novellierten
Fassung des Niedersächsischen Heilkammergesetzes (HKG) am 18.10.2008 wurde
der Delegiertenversammlung des PVW darüber hinaus auch die Satzungshoheit
verliehen. Die Kammerversammlung der PKN hat auf ihrer Sitzung am 1.11.2008
diese Veränderung begrüßt und damit akzeptiert, dass sie nunmehr nicht mehr
das Beschlussorgan für Satzung und Wahlordnung des PVW ist. In § 12 Abs. 3 Satz 3 HKG heißt es
nun: „Werden Angehörige anderer Kammern in ein
Versorgungswerk aufgenommen, so kann die Wahl auch durch eine
Delegiertenversammlung erfolgen, die von den Mitgliedern des Versorgungswerks
gewählt wird; in diesem Fall beschließt die Delegiertenversammlung auch über
die das Altersversorgungswerk betreffenden Satzungen“. Der kursiv gedruckte Nachsatz ist neu
und bedeutet für das PVW, dass dessen Delegiertenversammlung nun auch das
Recht hat, Satzung und Wahlordnung des PVW zu bestimmen. Damit hat das PVW nicht – wie man meinen
könnte – die volle Rechtsfähigkeit erlangt, sondern eine weitgehende
Rechtsfähigkeit, die freilich die Satzungshoheit mit einschließt. Nach wie
vor ist das PVW „das berufsständische Versorgungswerk der Mitglieder der
Psychotherapeutenkammer Niedersachsen (PKN), einer Körperschaft des
öffentlichen Rechts mit Sitz in Hannover“, wie es in § 1 Abs. 1 der Satzung
des PVW heißt. Damit unterliegt das PVW auch weiterhin der Niedersächsischen
Rechtsaufsicht. PVW im August 2009 Psychotherapeutenversorgungswerk
(PVW) in Zeiten der Finanzkrise. Wie sicher sind
unsere Einlagen und wie hoch ist unsere Rendite? Von derzeit insgesamt etwas mehr als 4000
Mitgliedern des Versorgungswerkes gehören derzeit 1.115 Mitglieder der
Psychotherapeutenkammer Niedersachsen, 175 Mitglieder der
Psychotherapeutenkammer Bremen, 667 Mit-glieder der Psychotherapeutenkammer
Hamburg, 531 Mitglieder der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz und
1.519 Mitglieder der Psychotherapeutenkammer Hessen an. Angesichts der
Turbulenzen auf den Finanz-märkten werden sich nicht wenige gefragt haben,
wie sicher ihr Geld im Versorgungswerk angelegt ist und ob es zu spürbaren
Änderungen in der Renditeerwartung kommen wird. Das Versorgungswerk hat seit seinem
Bestehen im Jahre 2002 ein Gesamtvermögen von 46 Mio Euro aufgebaut. Jährlich
kommen ca. 10 Mio Euro durch Beitragsleistungen und Zinsen hinzu. Diese
Gelder sicher zu verwalten und gewinnbringend an den Finanzmärkten anzulegen,
ist Aufgabe von Verwaltungsratsmitglied und Vermögensberater Klaus Gerber,
ehemaliger Bankdirektor der NORD / LB Hannover, in enger Abstimmung mit
Verwaltungsratsmitglied Dr. Jörg Liesner, Direktor der Berenberg Bank
Hamburg. Die Anlagevorschläge werden von dem
Vorsitzenden des Verwaltungsrates und der Geschäftsführerin des PVW vor
Ausführung votiert. Festlegung und Kontrolle der Anlagestrategie obliegt dem
Verwaltungsrat insgesamt. Da das Versorgungswerk als gemeinsame
Einrichtung von fünf Psychotherapeutenkammern und als Körperschaft des
öffentlichen Rechts primär zu einer sicheren Anlagepolitik verpflichtet ist,
versteht es sich von selbst, dass hoch rentable und zugleich hochriskante
Anlageformen nicht in Betracht kommen. Das schließt jedoch im Einzel-fall
nicht aus, dass Gelder bei Instituten oder in Papieren angelegt werden oder
angelegt worden sind, die als sicher geratet wurden und entgegen allen
Erwartungen im Strudel der Finanzkrise mehr oder weniger große Verluste erlitten
haben. Ein Blick auf die Homepage des PVW ( www.p-v-w.eu ) unter „Aktuelles“ vom
8.10.2008 ergibt, dass damals kein Grund zur Besorgnis bestanden hat. Die Gelder
wurden fast zu 100% in festverzinslichen Rentenwerten, mit aus-gewogener
Risikostreuung und unter weitgehendem Verzicht auf Aktienanteile sicher
angelegt. Über einen finan-ziellen Ausfall war nicht zu berichten. Die Finanzmärkte haben sich seitdem aber
weiter nach unten entwickelt. Eine leichte Erholung zeigt sich allenfalls in
den letzten Wochen. Für eine überzeugende Entwarnung ist es jedoch noch zu
früh. Auch wenn das PVW keine Verluste gemacht hat, so stellt sich dennoch
die Frage nach den Erträgen. Denn hiervon hängt letzen Endes die
Renditeerwartung, also die Höhe der einst auszuzahlenden Renten oder
sonstigen Leistungen, ab. Eine
diesbezügliche Rückfrage beim PVW ergab folgendes : ·
Die Gesamtverzinsung lag im Jahre 2008 mit gut 4,00%
(bei einem Rechnungszins von 3,50%) über den Erwartungen. ·
Es sind keine Verluste realisiert worden bzw.
entstanden. Das Krisenjahr 2008 ist somit gut bewältigt worden. ·
Zur Mitte des Jahres 2009 liegt die
Durchschnittsverzinsung bei beachtlichen
4,75% - trotz der schwierigen Marktverhältnisse. ·
Durch das konsequente Ausnutzen von Marktchancen wurden
in nicht unerheblichem Umfang Kursgewinne realisiert und dadurch die
Durchschnittsverzinsung verbessert. ·
Die Buchgewinne überstiegen zur Mitte des Jahres die Buchverluste
um ca. 0,7 Mio Euro. ·
Die Bonität der Emittenten, in deren Wertpapiere
investiert wurde, ist als gut bis sehr gut zu bezeichnen. Totalverluste, aber
auch Teilverluste, sind daher aus heutiger Sicht auszuschließen. ·
Die Anlagestrategie wurde nicht geändert. Auf
Aktienanlagen wird weiterhin verzichtet. ·
Die Anlagen erfolgen in festverzinslichen Papieren von
Emittenten (Unternehmensanleihen und Staatsanleihen) aus dem europäischen
Raum, die mindesten mit „A“ geratet sind. Die Mitglieder des PVW können also, trotz der Volatilitäten an den Kapitalmärkten und der noch nicht ausgestan-denen Finanzkrise, davon ausgehen, dass Rechnungszins und kalkulierte Überschüsse erwirtschaftet werden und somit die Renditeerwartungen der Mitglieder entsprechend der Satzung des PVW erfüllt werden. Aus gegebenem Anlass: 08. Oktober 2008 Sehr geehrte
Mitglieder, in den
letzten Tagen erreichen uns immer wieder Anrufe besorgter Mitglieder, die auf
Grund der desolaten Kapitalmarktsituation an den Weltmärkten um den Bestand
und die Entwicklung ihrer eingezahlten Beiträge fürchten. Dafür haben wir
volles Verständnis. Wir nehmen
diese Situation zum Anlass, Sie über die aktuelle Situation der Kapitalanlage
des Psychotherapeutenversorgungswerkes (PVW) zu informieren:
Mit
freundlichen Grüßen W. Köthke (Vorsitzender
des Verwaltungsrats des PVW)
*
Die Berechnung erfolgt auf der Grundlage der Beitragsbemessungsgrenze zur
gesetzlichen Rentenversicherung. Die Beitragsbemessungsgrenze im Jahr 2009
beträgt 5.400,00 €/mtl. Der Höchstbeitrag wird mit dem gleichen %-Satz
errechnet wie der Beitrag bei der einkommensbezogenen Beitragsrechnung. Wenn
Sie sich für den Höchstbeitrag des jeweiligen Zehntels entscheiden, haben Sie
den Vorteil, dass Ihre Beiträge jedes Jahr automatisch auf der Basis der BBG
berechnet werden, ohne dass Sie einen Einkommensnachweis beim
Psychotherapeutenversorgungswerk einreichen müssen. Eine Umstellung vom
Höchstbeitrag des jeweiligen Zehntels auf einkommensbezogene Beitragsrechnung
ist jederzeit zum Beginn des nächsten Monats hin möglich. ** Die Berechnung erfolgt nach Ihrem
tatsächlichen Einkommen. Wenn Ihr Gewinn z. B. bei 2.700,00 €/mtl. liegt,
hätten Sie bei einem Beitragssatz von 5/10 einen persönlichen monatlichen.
Regelpflichtbeitrag in Höhe von 268,65 € (9,95 % von 2.700,00 €) zu
entrichten. Die freiwilligen Mehrzahlungen basieren immer auf dem auf das
Jahr bezogenen Regelpflichtbeitrag und sind bei einkommensbezogener
Beitragsrechnung individuell zu berechnen. Hinweis: Das ausgewählte Zehntel kann unter
bestimmten Voraussetzungen zukünftig noch erhöht werden (siehe Satzung), aber
nicht mehr erniedrigt werden. Der Verwaltungsrat ·
Am 30.11.2007 wurde die 2.Sitzung
der 2.Delegiertenversammlung des PVW in Hannover durchgeführt. Die
Versammlung befasste sich mit dem Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfer zum
Jahresabschluss 2006 und entlastete daraufhin einstimmig bei 6 Enthaltungen
den Verwaltungsrat des PVW. Nach der anschließend durchgeführten Wahl setzt
sich der neue Verwaltungsrat wie folgt zusammen: ·
Dipl.Psych.
Frank Bodenstein für Bremen
zusätzlich wurden als externe
Mitglieder des Verwaltungsrats gewählt: Herr Klaus Gerber Herr Dr. Jörg Liesner Herr Dr. Hans-Werner Schrader Termine Am 04.12.2009 findet die 4. Sitzung der 2. Delegiertenversammlung
des PVW in Hannover statt. Die Versammlung wird sich mit dem Prüfbericht der Wirtschaftsprüfer
zum Jahresabschluss 2008 befassen und u.a. über die vorgesehene
Satzungsänderungen diskutieren und sie ggf. beschließen. |
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