Wahlergebnis Delegiertenwahl 2012
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Das Wahlergebnis der Delegiertenwahl 2012 steht bereit, hier geht es zum Artikel:
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Entwicklung der freiwilligen Mehrzahlungen
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Nach § 20 der Satzung des PVW sind „Freiwillige Mehrzahlungen“ Zahlungen, die über die Entrichtung der Pflichtbeiträge hinausgehen. Sie dürfen zusammen mit den für die Kalendermonate, für die sie erfolgen, zu entrichtenden Beiträge bis zum Zweieinhalbfachen des persönlichen Regelpflichtbeitrages oder ermäßigten Beitrages betragen. Freiwillige Mehrzahlungen, die nach dem Beginn der Altersrente, nach dem Ende der Mitgliedschaft oder nach Ablauf des Jahres, für das sie gelten, entrichtet werden, sind unwirksam und werden vom PVW erstattet.
Wie beliebt in unserem Versorgungswerk freiwillige Mehrzahlungen sind, können Sie aus der anliegenden Grafik entnehmen. Die gute Rendite unserer Beiträge erklärt sich auch dadurch, dass freiwillige Mehrzahlungen bei unseren Mitgliedern stark gefragt sind und in den Jahren seit Bestehen des PVW ständig beachtlich zugenommen haben.

PVW im November 2011
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