Entwicklung der freiwilligen Mehrzahlungen
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Nach § 20 der Satzung des PVW sind „Freiwillige Mehrzahlungen“ Zahlungen, die über die Entrichtung der Pflichtbeiträge hinausgehen. Sie dürfen zusammen mit den für die Kalendermonate, für die sie erfolgen, zu entrichtenden Beiträge bis zum Zweieinhalbfachen des persönlichen Regelpflichtbeitrages oder ermäßigten Beitrages betragen. Freiwillige Mehrzahlungen, die nach dem Beginn der Altersrente, nach dem Ende der Mitgliedschaft oder nach Ablauf des Jahres, für das sie gelten, entrichtet werden, sind unwirksam und werden vom PVW erstattet.
Wie beliebt in unserem Versorgungswerk freiwillige Mehrzahlungen sind, können Sie aus der anliegenden Grafik entnehmen. Die gute Rendite unserer Beiträge erklärt sich auch dadurch, dass freiwillige Mehrzahlungen bei unseren Mitgliedern stark gefragt sind und in den Jahren seit Bestehen des PVW ständig beachtlich zugenommen haben.

PVW im November 2011
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Donnerstag, den 06. Oktober 2011 um 06:36 Uhr
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Liebe Mitglieder,
im Zuge der Serviceverbesserung haben wir unsere Telefonzeiten verändert um eine bessere Erreichbarkeit zu gewährleisten.
Unsere neuen Telefonzeiten sind:
Dienstags 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Mittwochs 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Donnerstags: 08:00 Uhr - 18:00 Uhr
Ihr PVW-Team
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